Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 01. Januar 2015 mindestens Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns i. H. von € 8,50 brutto je Zeitstunde.
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