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10. Dezember 2015

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Damit wird ein zentrales gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Der Steuervollzug in Deutschland soll im Interesse der Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter werden.

Mit dem Gesetzentwurf reagieren Bund und Länder auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die veränderten Kommunikationsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, die einen effizienteren Einsatz des Personals in der Finanzverwaltung erforderlich macht. Mit dem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass der Steuervollzug in Deutschland auch in Zukunft gerecht und gleichmäßig durchgeführt wird.

Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel an gesetzlichen Änderungen im Steuerrecht vor. Diese werden durch eine Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen ergänzt, die im Laufe der nächsten Jahre Schritt für Schritt umzusetzen sind. Die Prozesse in der Steuerverwaltung sollen leichter handhabbar und nutzerfreundlicher werden. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es mehr Serviceorientierung geben.

Quelle: Bundesfinanzministerium


Gerwin Sloot

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